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Übergangsfrist für Elektronische Kassen endet
06.12.2016
Noch bis zum 31.12.2016 läuft die Übergangsfrist für die Einführung neuer elektronischer Kassen. Wer nicht in neue investiert, muss mit Forderungen der Finanzbehörden rechnen. Höhere Anforderungen werden künftig u.a. an den Manipulationsschutz von Kassen gestellt. Betroffen von der Neuerung sind besonders bargeldintensive Branchen wie etwa Handel und Gastronomie.
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