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Aktuelles

Kennzahl: 17.12309

Zollkodex der Europäischen Union ab 2016

02.05.2016

Das EU-Zollrecht soll seit langem modernisiert werden. Der neue Zollkodex der Union (UZK mit Durchführungsverordnung und Delegierter Verordnung) findet ab 1. Mai 2016 vollständig Anwendung. Da die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse erst Ende 2020 abgeschlossen sein wird, ist für den Übergangszeitraum ein weiterer (Übergangs-) Rechtsakt notwendig, mit dem sich Unternehmen ebenfalls auseinandersetzen müssen. Alle Papierformulare können auch nach dem 1. Mai 2016 weiter verwendet werden, teilweise bis Ende 2020.

Generell gelten zwei Grundsätze:
  1. Bestehende Bewilligungen, Verfahren und Entscheidungen gelten weiter. Bewilligungen zu Zollverfahren werden bis zum 1. Mai 2019 von der Zollverwaltung überprüft. Änderungen in ATLAS sind realistischerweise ab 2018 zu erwarten.

  2. Ab 1. Mai 2016 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen, für die keine Anpassung der IT erforderlich ist, also insbesondere für die Bereiche Warenursprung und Präferenzen, Zollwert und Zollschuld sowie die sogenannte vorübergehende Verwahrung.
Weitergehende Informationen: