© drubig-photo - Fotolia.com
Werbung rund um das Oktoberfest
27.09.2017
Der Oktober naht und sie beginnen: die Oktoberfeste. Viele Unternehmen werben mit Begriffen wie „Oktoberfest“ und „Wiesn“. Achtung: Einige Begriffe sind beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke geschützt, beispielsweise „Wies’n-Bier“, „Oktoberfest-Bier“. Ohne Erlaubnis des Markeninhabers dürfen diese Begriffe nicht verwendet werden. Andere Begriffe, wie beispielsweise das „Wiesn-Hendl“oder die „Wiesn-Brezel“ sind nicht markenrechtlich geschützt, unterliegen aber Rezepturvorgaben. Deshalb: Die eigene Kreativität sollte in der Werbung von jedem Unternehmer eingesetzt, die Überschneidung mit geschützten Begriffen sollte jedoch vermieden werden.