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Vorsicht bei Werbung mit „Black Friday“

22.11.2017

Viele Händler werben am 24. November 2017 mit „Black Friday“. Dieser Tag ist in den USA der traditionelle Freitag vor Thanksgiving. Auch in Deutschland wird er zunehmend von den Händlern genutzt, um mit besonderen Warenrabatten zu werben. Achtung: Der Begriff „Black Friday“ ist von einem Unternehmen aus Hongkong mit einem Markenrecht gesichert und bietet dafür kostenpflichtige Lizenzen an. Wer also den Begriff ohne Zustimmung des Hongkonger Unternehmens nutzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Markenverletzung und Schadensersatzforderungen.