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Verstärktes Informationsbedürfnis bei Unternehmen nach Lockerung der Sanktionen gegen den Iran
10.02.2016
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 09.02.2016 eine Übersicht aller länderbezogenen Embargos (Stand: 01.02.2016) veröffentlicht, aus der auch die aktuell geltenden Restriktionen gegen den Iran hervorgehen. Beim Handel mit bzw. bei Exporten in den Iran ist zu einer regelmäßige Eigenkontrolle hinsichtlich des aktuellen Stands der Sanktionen grundsätzlich zu raten. So bestehen trotz der Lockerung der Sanktionen, noch eine Vielzahl von Einschränkungen beim Handel mit bestimmten Warengruppen (u.a. Waffen- und Rüstungsgütern, Dual-Use Gütern), wie aber auch Investitionsverbote für bestimmte iranische Unternehmen sowie auch beim Export bestimmter Software in den Iran. Die aktuelle Veröffentlichung des BAFA der aktuellen Länderembargos, geben einen vereinfachten Überblick der bestehenden Handelsbeschränkungen mit dem Iran und anderen Ländern wie Russland, Jemen u.a. Sie finden diese Übersicht unter folgendem Link: http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_embargos.pdf