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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten mit Augenmaß umsetzen
Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen
27.02.2018
„Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil den Kommunen eine zusätzliche Option an die Hand gegeben, um die Schadstoffbelastung in verkehrsreichen Städten zu senken. Es ist jetzt ihre Aufgabe, Vorkehrungen für bessere Luft so abzustimmen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Dabei gilt es vor allem zu berücksichtigen, dass rund drei Viertel der gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Dieselantrieb unterwegs sind. In die Entscheidungsfindung sollte auch eingehen, dass wir den Diesel künftig weiterhin brauchen, um die CO2-Ziele zu erreichen. Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Diesel immer sauberer geworden ist und die Stickoxidbelastung deshalb in den vergangenen Jahren deutlich verringert werden konnte.“