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Unternehmenskonzept-Schulung
Schulung für Antragsteller von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss im Gründerzentrum der IHK Saarland
Termin:
Freitag, 15. Dezember 2017, 10:30 - 12:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
2.02
Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche
Selbständigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit unter gewissen
Voraussetzungen einen Gründungszuschuss (gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III)
an.
Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Referent:
Auf dem IHK-Gelände kann wegen Platzmangels leider nicht geparkt werden. Das Parkhaus „Am Schloß“ befindet sich in unserer unmittelbaren Nähe. Die IHK Saarland bietet in Zusammenarbeit mit Q-Park eine vergünstigte Parkgebühr an. Dazu muss das Parkticket in der IHK umcodiert werden.
Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formular „Anforderung einer fachlichen Stellungnahme“
- Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
- Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens (Kennzahl 879)
- Planrechungen (Kennzahl 879)
- Verbindliche Beauftragung der IHK Saarland zur Abgabe einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (Infoblatt E04)
Referent:
-
Dr. Thomas Pitz, IHK Saarland
Auf dem IHK-Gelände kann wegen Platzmangels leider nicht geparkt werden. Das Parkhaus „Am Schloß“ befindet sich in unserer unmittelbaren Nähe. Die IHK Saarland bietet in Zusammenarbeit mit Q-Park eine vergünstigte Parkgebühr an. Dazu muss das Parkticket in der IHK umcodiert werden.