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Aktuelles

Kennzahl: 17.13621

Umsatzsteuer: EuGH entscheidet zur „Vollständigen Adresse“ als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

29.11.2017

Der EuGH hat mit Urteil vom 15. November 2017, Az.: RS C-374/16 und C-375/16, entschieden, dass für die Ausübung des  Rechts auf Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger nicht erforderlich ist, dass der wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist.