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Sommerzeit, Ferienjobzeit: Was Firmen wissen müssen.

27.07.2015

Viele Schüler nehmen Feri-enjobs auf, um ihr Taschengeld aufzubessern und um einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt zu erhalten. 13- bis 14jährige dürfen nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen. 15- bis 17jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Ar-beitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitsta-ge im Jahr. Für beide gilt, dass die Eltern jeweils zustimmen müssen. Volljährige dürfen in den Schulferien bis zu 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück jobben, alles was darüber hinaus geht, ist kein Ferienjob mehr. Grundsätzlich empfiehlt die IHK Saarland, dies schriftlich festzuhalten. Dies gilt vor allem, wenn der Ferienjobber noch nicht volljäh-rig ist, da dann die Eltern den Arbeitsvertrag unterschreiben müssen. Grundsätzlich muss die Arbeit geeignet sein als Ferienjob und das Alter des Jugendlichen muss immer Berücksichtigung finden. Mehr Informationen können Sie dem Infoblatt A40 entnehmen.