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Schiedsgerichtsverfahren
02.08.2017
Die IHK Saarland kann ein Schiedsgerichtsverfahren durchführen, wenn dies in einem Vertrag zwischen den Parteien ausdrücklich so vereinbart ist. Die Vereinbarung kann in Form einer Schiedsabrede oder in Form einer Schiedsklausel vorliegen. Wurde die Zuständigkeit der IHK Saarland als Schiedsgericht wirksam vereinbart, ersetzt das Schiedsgericht das staatliche Gericht vollständig. Soll der Schiedsspruch später für vollstreckbar erklärt werden, steht dem staatlichen Richter nur hinsichtlich des Verfahrens ein eingeschränktes Kontrollrecht zu. Ihre Fragen zum Schiedsgericht beantwortet Ihnen Frau Sabine Lorscheider, Tel.: 06 81/95 20-6 02.