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Aktuelles

Kennzahl: 17.13412

Sachverständiger werden

26.07.2017

Wer bereits als Sachverständiger tätig ist und die öffentliche Bestellung und Vereidigung anstrebt, sollte die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das angestrebte Bestellungsgebiet erfüllen. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die wichtigsten Sachgebiete befinden sich unter www.ifsforum.de. Eine weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung sind Kenntnisse im Sachverständigenrecht. Diese Kenntnisse kann man sich durch den Besuch von Seminaren aneignen. Werden die in der Sachverständigenordnung genannten sonstigen Voraussetzungen erfüllt und besteht ein öffentliches Bedürfnis an den jeweiligen Sachverständigenleistungen auf dem beantragten Sachgebiet, sollte und kann ein persönlicher Termin vereinbart werden mit: Sabine Lorscheider, Tel.: 06 81/95 20-6 02.