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Sachverständige finden
19.07.2017
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist juristisch nicht geschützt. Der Gesetzgeber selbst gibt, um überprüfte Experten herauszustellen, die öffentliche Bestellung vor. Diese öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er über überdurchschnittliche Sach- und Fachkunde auf seinem Spezialgebiet verfügt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, dass sie unabhängig, unparteiisch, persönlich, weisungsfrei und gewissenhaft ihre Gutachten erstatten. Die IHK Saarland verfügt über 91 Sachverständige für 52 Sachgebiete. Abgedeckt von der Bestellung werden technische wie auch wirtschaftliche Sachgebiete.