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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.14323

Rund um das Versicherungsvermittlerrecht: IDD-Weiterbildungsverpflichtung und Impressumspflicht

IHK Saarland

Termin:
Freitag, 08. März 2019, 14:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Bereits seit Jahren steht die Versicherungsvermittlerbranche immer wieder vor neuen gesetzgeberischen Herausforderungen. Ende 2018 trat die geänderte Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) in Kraft. Sie setzt die sog. IDD-Richtlinie in deutsches Recht um. Nun ist klar, welche Anforderungen die Weiterbildungsmaßnahmen erfüllen müssen.

Herr Ass. iur. Thomas Teschner, IHK Saarland, informiert über die Neuerungen, insbesondere über die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden, die alle treffen, die mit der Versicherungsvermittlung beschäftigt sind: wer zur Weiterbildung verpflichtet ist, was für Teilzeitmitarbeiter gilt und wie mit Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse umzugehen ist. Neben dieser Neuerung ist seit Jahren die Abmahnung wegen eines fehlerhaften Impressums ein Dauerbrenner. Frau Ass. iur. Kim Pleines, IHK Saarland, zeigt Ihnen die formalen Inhalte eines korrekten Impressums auf.

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung. Bitte melden Sie sich bis Donnerstag, 7. März 2019, an. Vielen Dank!