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Kennzahl: 17.14827

Richtig werben im Weihnachtsgeschäft!

04.12.2019

Viele Händler nutzen die Weihnachtszeit, um mit Rabattaktionen mehr Kunden anzulocken. Dabei sind die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Bei der Werbung mit Preisnachlässen müssen die Bedingungen insbesondere transparent gestaltet werden, d.h. der Rabatt muss für den Kunden nachvollziehbar sein. Um den Kunden zu locken, sind Rabattaktionen in der Regel befristet. Wenn Sie einen zeitlichen Rahmen für die Aktion angeben, sind Sie daran auch gebunden. Ein Abbruch oder eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Irreführend ist auch die Verwendung von sog. Mondpreisen: Wenn Sie den ursprünglichen Preis angeben, muss dieser zuvor bereits über einen längeren Zeitraum (3 Monate) verlangt worden sein. Bei der Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) sollte darauf geachtet werden, dass die Preisempfehlung noch aktuell ist. Mehr Informationen darüber, wie Sie richtig werben, finden Sie in unseren Infoblättern zum Wettbewerbsrecht unter der Kennzahl 65.