©Robert Kneschke - Fotolia.com
Produktsicherheit und Marktüberwachung: fairen und freien Wettbewerb stärken
25.09.2019
Der weltweite Online-Verkauf von Waren unterliegt komplexen Vorschriften, die insbesondere Händler aus Drittstaaten nicht immer beachten. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb sollen ab Juli 2021 Waren, die EU-Regelungen unterliegen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ein Marktakteur in der Europäischen Union ansässig ist. Die gesamte IHK-Organisation setzt sich dafür ein, dass auch in der Zwischenzeit ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird.