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Nutzung von Gewerberäumen durch Gründer
26.11.2014
Gründer und Jungunternehmer können ihre privaten Wohnungen nicht ohne weiteres zu Gewerberäumen machen. Notwendig ist nicht nur eine entsprechende Genehmigung ihres Vermieters, sondern es muss auch seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsänderung genehmigt werden. Ohne eine solche Genehmigung darf keine gewerbliche Tätigkeit in den privaten Mieträumen ausgeübt werden. Zuständige Ansprechpartner für die Erteilung der Nutzungsänderungsgenehmigung ist die örtliche untere Baubehörde.