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Aktuelles

Kennzahl: 17.14326

Neuerungen zum 01.01.2019 im Arbeitsrecht

09.01.2019

1. Höherer Mindestlohn ab Januar 2019
Der gesetzliche Mindestlohn ist um 42 Cent angestiegen. Arbeitnehmer haben damit 2019 einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 € pro Stunde.

2. Einführung der Brückenteilzeit
Es gilt das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit". Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit in einem Zeitraum von mindestens einem bis zu fünf Jahren seine Arbeitszeit zu verringern. Danach kann der Mitarbeiter wieder zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer muss in einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeiten.
A05 „Teilzeit und befristete Arbeitsverträge“

3. Änderungen bei den Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung

Die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge in Höhe von 14,6 Prozent von den Arbeitnehmern gezahlt. Änderungen gibt es auch bei der Beitragsbemessung von hauptberuflich Selbstständigen. Die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige halbieren sich auf monatlich 171 €.

4. Teilhabechancengesetz

Mit dem Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosigkeit besser bekämpft werden. Unternehmen, die Personen über 25 Jahre einstellen, die langzeitarbeitslos sind, bekommen ab dem 1. Januar 2019 in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss. Zudem können Betroffene an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.