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Aktuelles

Kennzahl: 17.13366

Neuer Basis-Zinssatz ab dem 01.07.2017 -0,88 Prozent.

05.07.2017

Wird trotz Vertragserfüllung nicht gezahlt, kommt der Schuldner in Zahlungsverzug. Ab dem Verzugszeitpunkt kann der Gläubiger 5 Prozentpunkte, unter Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Verzugszinsen geltend machen. Dieser Basiszinssatz ändert sich immer zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres. Er beträgt ab dem 01.07.2017 -0,88 Prozent. Da 2017 kein Schaltjahr ist, wird die Zinsberechnung für das Jahr 2017 mit 365 Zinstagen durchgeführt. Ab dem 1. Juli 2017 beläuft sich der Zinssatz auf 4,12 Prozent, wenn der Schuldner eine Privatperson ist und auf 8,12 Prozent, wenn der Schuldner ein Unternehmer ist. Zum 01.01.2018 legt die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz erneut fest.