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Aktuelles

Kennzahl: 17.12428

Neuer Basis-Zinssatz ab dem 01.07.2016: -0,88 %

13.07.2016

Wird trotz Vertragserfüllung nicht gezahlt, kommt der Schuldner in Zahlungsverzug. Ab dem Verzugszeitpunkt kann der Gläubiger 5 Prozentpunkte, unter Kaufleute 9 Prozentpunkte, über dem Basis-Zinssatz Verzugszinsen geltend machen. Dieser Basis-Zinssatz ändert sich immer zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres. Er beträgt ab dem 01.07.2016 -0,88 %. Da 2016 ein Schaltjahr ist, wird die Zinsberechnung für dieses Jahr mit 366 Zinstagen durchgeführt. Ab dem 01.07.2016 beläuft sich der Zinssatz auf 4,12 %, wenn der Schuldner eine Privatperson ist und auf 8,12 %, wenn der Schuldner ein Unternehmer ist. Zum 01.01.2017 legt die Deutsche Bundesbank den Basis-Zinssatz erneut.