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Neue Anforderungen an Registrierkassen: jedes zweite Saar-Unternehmen hat bereits umgestellt

IHK-Umfrage zeigt noch Aufklärungsbedarf in den Betrieben

03.06.2016

Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen aus. Ab Januar 2017 dürfen nur noch solche Kassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen und diese für mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Wie eine IHK-Branchenumfrage jetzt ergab, erfüllt im Saarland derzeit bereits knapp die Hälfte der Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie die neuen Anforderungen. Allerdings müssen noch gut 40 Prozent der Betriebe ihr Kassensystem aufrüsten oder ein neues anschaffen. Nach Angaben der Befragten werden zum Teil erhebliche Kosten auf die Unternehmen zukommen. An der Umfrage beteiligten sich 83 Betriebe mit rund 1.300 Mitarbeitern.

„Für die rund 40 Prozent der Unternehmen, die bisher keine konkreten Planungen zur Umrüstung gemacht haben, könnte es jetzt zeitlich eng werden. Wir raten daher dringend, die verbleibende Zeit zu nutzen und die Kassensysteme aufzurüsten", so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen.

Die IHK bietet in Kooperation mit DATEV e.V. und der Steuerberaterkammer eigens zu diesem Thema Informationsveranstaltungen an. Hier erhalten die Teilnehmer Informationen darüber, welche Anforderungen an die Kassenführung gestellt werden und für wen die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016 gilt. Anmeldungen für die nächste kostenfreie Schulung am 6. Juli 2016 sind online möglich. Information zum Thema enthält auch das Infoblatt R 81 „Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen".