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Mindestlohn-Hotline des Zolls
10.06.2015
Gerade Jungunternehmer und Gründer haben Fragen zum Mindestlohn. Der Zoll ist die Aufsichtsbehörde für die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten. Die Zollverwaltung hat eine zentrale Auskunft eingerichtet für alle Unternehmen, die Fragen zu diesem Themenkomplex haben. Sie ist erreichbar unter Telefonnummer: (03 51) 4 48 34-5 20, E-Mail: info.gewerblich@zoll.de.