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Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein
14.12.2018
Muss ein Unternehmer seine Kundenparkplätze völlig eis- und schneefrei halten? Nein! Bei kleinen und gut sichtbar vereisten Flächen ist Vorsicht geboten. Öffentliche Parkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei gehalten werden. Vielmehr ist es auf belebten Abstellplätzen hinzunehmen, dass die Fahrzeugbenutzer kleine, gut sichtbare Eisflächen umgehen oder übersteigen müssen, ehe sie den rutschfreien Bereich erreichen. Wenn ein Kunde in einer solchen Situation dennoch stürzt, kann er weder die Kommune noch das Unternehmen, das die Kundenparkplätze vorhält, haftbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Hinweisbeschluss vom 10. Januar 2012, Az.: 5 U 1418/11).