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Kennzahl: 17.14052

Krank im Urlaub: Was nun?

18.07.2018

Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs erkranken, müssen ein ärztliches Zeugnis einholen. Die dadurch nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit, werden auf seinen Urlaubsanspruch nicht angerechnet. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber den Krankenschein auch vorlegt. Nach seiner Genesung muss der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber dann den Urlaub erneut beantragen. Der Arbeitgeber legt diesen dann per Genehmigung erneut fest. Mehr zum Urlaubsanspruch enthält unser Infoblatt A18 „Urlaub“.