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Kennzahl: 17.12642

Keine Haftung für durch Amazon bereitgestellte Produkt-Bilder

26.10.2016

Viele Händler nutzen Amazon. Dort erleben sie aber immer wieder Überraschungen. Diese Fälle sind aufgrund der hohen Marktrelevanz der Plattform häufig Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen:

So war es auch in einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Urteil vom
10. März 2016; Az.: 29 U 4077/15). Dort machte ein Rucksack-Hersteller Unterlassungsansprüche gegen einen Händler geltend. Dieser habe in seinem Angebot Produktbilder benutzt, für die der Hersteller die alleinigen Nutzungsrechte habe.

Die Münchner Richter verneinten einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Beklagte habe zu Recht auf den Umstand verwiesen, dass er die Bilder nicht bei Amazon eingestellt habe. Diese seien nach dem Vortrag des Beklagten vielmehr unter einer bereits vorhandenen ASIN (Amazon Standard Identification Number) im System hinterlegt gewesen und er habe sich lediglich daran angehängt.

Auch eine Mittäterschaft scheide aus, so das OLG. Die Klägerin sei nicht gegen Amazon vorgegangen, um die Entfernung der Bilder zu erreichen. Damit habe der Händler auch keine Prüfpflichten im Rahmen einer möglichen Störerhaftung verletzt.