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Kein Verzicht auf das Widerrufsrecht
21.12.2016
Das Landgericht Mannheim (LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az.: 2 O 268/08) befasste sich mit folgender Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht“. Das Gericht urteilte, dass diese Bestimmung wegen einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam sei. Die Klausel verstoße gegen die gesetzliche Einräumung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist so elementar, dass es dem Verbraucher nicht entzogen werden kann – selbst wenn dieser die AGB akzeptiert. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel - klassisch über den Online-Shop, auch E-Mail, Telefon oder über einen Katalog.
Einen guten Überblick rund um das Thema Fernabsatzvertrag und Widerrufsrecht finden Sie unter der Kennzahl 44.
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist so elementar, dass es dem Verbraucher nicht entzogen werden kann – selbst wenn dieser die AGB akzeptiert. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel - klassisch über den Online-Shop, auch E-Mail, Telefon oder über einen Katalog.
Einen guten Überblick rund um das Thema Fernabsatzvertrag und Widerrufsrecht finden Sie unter der Kennzahl 44.