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Kann eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ein Verbraucher sein?
12.07.2017
Nein, so entschied der Bundesgerichtshof. Er stellt klar, dass es sich bei einer Gesell-schaft des bürgerlichen Rechts um ein Unternehmen und nicht um einen Verbraucher handelt. Dies gilt vor allem dann, wenn neben einer natürlichen Person als Gesellschaf-terin auch eine juristische Person als Gesellschafterin einer Gesellschaft des bürgerli-chen Rechts mitwirkt. Dann kann eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht als Verbraucher angesehen werden, verbraucherschützende Vorschriften können dann auch keine Anwendung finden.
(BGH, Urteil vom 30. März 2017, Az.: VII ZR 269/15)
(BGH, Urteil vom 30. März 2017, Az.: VII ZR 269/15)