Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.12449

Jugendlicher als Ferienjobber: Gilt da Mindestlohn?

20.07.2016

Viele Jugendliche nutzen die Ferienzeit, um ihr Taschengeld durch Ferienjobs aufzubessern. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Die Arbeitgeber brauchen deshalb nicht den Mindestlohn für den Ferienjob zu zahlen.