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Jugendlicher als Ferienjobber: Gilt da Mindestlohn?
20.07.2016
Viele Jugendliche nutzen die
Ferienzeit, um ihr Taschengeld durch Ferienjobs aufzubessern. Für Jugendliche
unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn
nicht. Die Arbeitgeber brauchen deshalb nicht den Mindestlohn für den Ferienjob
zu zahlen.