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Aktuelles

Kennzahl: 17.12209

IHK: Verpackungsverordnung - Abgabefrist endet zum 1. Mai

IHK empfiehlt rechtzeitige Registrierung

07.04.2016

Für Unternehmen, die als Hersteller und Händler Verpackungen in Umlauf bringen, endet am 1. Mai 2016 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2015. Darauf weist die IHK Saarland hin. Die IHK empfiehlt eine rechtzeitige Registrierung, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umweltbehörden drohen.

Seit 2008 gilt in Deutschland für Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, dass sie ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen müssen.

Die Vollständigkeitserklärung wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen und Antworten enthält es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Ab dem 2. Mai 2016 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Internet fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Dazu ist der DIHK gesetzlich verpflichtet.

Kostengünstige Abwicklung durch Selbstverwaltung der Wirtschaft
Im Jahr 2014 haben 3.684 Unternehmen für 4,23 Millionen Tonnen Verpackungen eine VE abgegeben. Damit stehen sie für rund 89 Prozent der in Verkehr gebrachten Menge in Deutschland. Die restlichen 11 Prozent der lizensierten Verpackungstonnage verteilten sich auf etwa 43.000 Unternehmen, meist kleinere Unternehmen, die nicht der VE-Pflicht unterliegen.