Haushalt 2005
Einnahmen
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T€
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Grundbeiträge |
4.500,00
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Umlagen |
3.700,00
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Gebühren Berufsbildung |
970,00
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Gebühren für weitere gesetzliche Aufgaben |
288,50
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Einnahmen aus Entgelten und Verkaufserlösen, Zinserträge |
1.008,80
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Fortdauernde Einnahmen
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10.467,30
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Einmalige Einnahmen |
341,20
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Gesamteinnahmen |
10.808,50
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Ausgaben
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Personalausgaben
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6.966,00
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darunter | |
- Löhne und Gehälter einschließlich aller Lohnnebenkosten (Aktive) |
5.251,50
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Sachausgaben
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3.424,20
|
darunter | |
- Grundstücke/Gebäude/Energie |
405,40
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- Geschäftsbedarf |
155,00
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- Porto/Telekommunikation |
302,00
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- Druckschrift, Bücher, Kammerzeitschrift |
125,50
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- Datenverarbeitung |
335,50
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- Schuldendienst (Bau) |
440,50
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- Beiträge zu DIHK und weiteren Einrichtungen der Wirtschaft |
286,20
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- Kosten der Berufsbildung |
763,00
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- Präsenz in den Landkreisen (IHK Regional) |
100,00
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- Sonstige Sachausgaben |
511,10
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Fortdauernde Ausgaben
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10.390,20
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Einmalige Ausgaben (für verschiedene Investionstätigkeiten und Rücklagen/Rückstellungen)
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418,30
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Gesamtausgaben
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10.808,50
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Beiträge gemäß Haushaltssatzung 2005
Nicht in das Handelsregister eingetragene IHK-Zugehörige, deren Gewerbeertrag/Gewinn 5.200,00€ nicht übersteigt, sind vom Beitrag 2005 freigestellt.
Von nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragenen natürlichen Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Haushaltsjahr der Betriebsöffnung und in dem darauf folgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn 25.000,00 € nicht übersteigt.
Grundbeiträge
Nicht in das Handelsregister eingetragene IHK-Zugehörige, deren Gewerbeertrag/Gewinn 5.200,00€ nicht übersteigt, sind vom Beitrag 2005 freigestellt.
Von nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragenen natürlichen Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Haushaltsjahr der Betriebsöffnung und in dem darauf folgenden Jahr von Grundbeitrag und Umlage, im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag/Gewinn 25.000,00 € nicht übersteigt.
Grundbeiträge
Für IHK-Zugehörige mit einem Verlust- oder Gewerbeertrag/Gewinn
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ohne vollkaufmännischem Geschäftsbetrieb
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mit vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb
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bis 7,70 T€
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46,00 €
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185,00 € |
7,70 bis 24,50 T€
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92,00 €
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185,00 € |
24,50 bis 98,00 T€
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185,00 €
|
185,00 € |
mehr als 98,00 T€
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370,00 €
|
370,00 € |
IHK-Zugehörige mit Bilanzsumme mehr als 7.925,00 T€, Umsatz mehr als 16.361,34 T€ und Arbeitnehmer mehr als 250 | 1.540,00 € |
IHK-Zugehörige mit Bilanzsumme mehr als 23.008,134 T€, Umsatz mehr als 51.129,188 T€ und Arbeitnehmer mehr als 750 | 6.000,00 € |
IHK-Zugehörige mit Bilanzsumme mehr als 51.129,188 T€, Umsatz mehr als 102.258,376 T€ und Arbeitnehmer mehr als 1.500 | 15.000,00 € |
Der Umlagesatz 2005 beträgt 0,30 % des Gewerbeertrags/Gewinns aus Gewerbebetrieb 2005.
53 Prozent der Mitgliedsunternehmen zahlen höchstens den Mindestbeitrag (46,00 Euro) oder sind vollständig vom Beitrag freigestellt.
53 Prozent der Mitgliedsunternehmen zahlen höchstens den Mindestbeitrag (46,00 Euro) oder sind vollständig vom Beitrag freigestellt.