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Aktuelles

Kennzahl: 17.13147

Haftung für fremde Links

15.02.2017

Das Landgericht Hamburg hat eine wichtige Entscheidung für Onlinehändler gefällt: Derjenige, der einen Link auf eine Seite setzt, auf der eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, haftet für eine solche Verletzung. Die bloße Unwissenheit von der Urheberrechtsverletzung genügt, so das Gericht, nicht mehr, um eine Haftung zu vermeiden. Vielmehr legt es dem Betreiber einer Homepage die Pflicht auf, eine „zumutbare Nachforschung“ zu betreiben, bevor auf eine andere, fremde Seite verlinkt wird. Offen gelassen hat das Gericht, wie konkret diese Nachforschung betrieben werden muss. Auf jeden Fall sollte, so das Gericht, bei dem Seitenbetreiber, auf dessen Seite verlinkt wird, nachgefragt werden, ob er für alle Inhalte die entsprechende Rechte besitzt. Sollte man auf eine solche Anfrage keine Antwort erhalten, sollte auf die Verlinkung verzichtet werden. Vor dieser Haftung schützt auch kein Disclaimer, der lediglich einen pauschalen Haftungsausschluss zum Inhalt hat. Onlinehändler sollten deshalb immer prüfen, was alles auf einer fremden Seite eingestellt ist, bevor sie einen entsprechenden Link legen.

(Beschluss des Landgerichts Hamburgs vom 18.11.2016, Az.: 310 O 402/16)