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Aktuelles

Kennzahl: 17.12667

Gutscheine unterm Weihnachtsbaum

09.11.2016

Das Weihnachtsgeschäft läuft an und Geschenkgutscheine sind, wie jedes Jahr, im Weihnachtsgeschäft der Renner. Der Vorteil ist nicht von der Hand zu weisen: Der Beschenkte kann sich selbst das Gewünschte aussuchen und kann drei Jahre lang seinen Geschenkgutschein bei dem Unternehmen einlösen. Jeder, der über einen Gutschein verfügt, kann diesen gegenüber dem Händler in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder auf Rückzahlung des Geldes besteht dann, wenn dies im Gutschein ausdrücklich vermerkt ist. Weitere Infos finden Sie in unserem Infoblatt R07 unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 64.