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GEMA in der Weihnachtszeit
11.12.2019
Viele Händler nutzen in der Vorweihnachtszeit die
dazugehörige Musik, um die Geschäfte anzukurbeln. Gleichgültig, ob es sich
dabei um eine Weihnachts-CD handelt, die abgespielt wird oder um eine Live-Darbietung:
Immer sind die Urheberrechte zu achten und zu prüfen, ob GEMA-Gebühren fällig
werden. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche
ihrer Mitglieder. Sie sollten deshalb über die GEMA prüfen lassen, ob die
Künstler der CD Mitglieder bei der GEMA sind, wenn Sie als Unternehmer diese
nutzen wollen. Das gleiche gilt, wenn Sie Musikwerke ansonsten nutzen. Wir empfehlen,
die Musiknutzung für den geplanten Zeitraum bei der GEMA anzumelden und die
entsprechenden Lizenzgebühren zu begleichen. Wird die weihnachtliche Musik
nicht angemeldet, kann unter Umständen der doppelte Gebührensatz bei der GEMA
fällig werden. Die GEMA-Gebühren können im Übrigen von der Steuer abgesetzt
werden. Die Nutzung der Musik kann bei der GEMA auch online in der Rubrik
Musiknutzer beantragt werden unter www.gema.de.