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Aktuelles

Kennzahl: 17.14254

GEMA in der Weihnachtszeit

05.12.2018

Viele Händler nutzen in der Vorweihnachtszeit die dazugehörige Musik, um die Geschäfte anzukurbeln. Gleichgültig, ob es sich dabei um eine Weihnachts-CD handelt, die abgespielt wird oder um eine Live-Darbietung: Immer sind die Urheberrechte zu achten und zu prüfen, ob GEMA-Gebühren fällig werden. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder. Sie sollten deshalb über die GEMA prüfen lassen, ob die Künstler der CD Mitglieder bei der GEMA sind, wenn Sie als Unternehmer diese nutzen wollen. Das gleiche gilt, wenn Sie Musikwerke ansonsten nutzen. Wir empfehlen, die Musiknutzung für den geplanten Zeitraum bei der GEMA anzumelden und die entsprechenden Lizenzgebühren zu begleichen. Wird die weihnachtliche Musik nicht angemeldet, kann unter Umständen der doppelte Gebührensatz bei der GEMA fällig werden. Die GEMA-Gebühren können im Übrigen von der Steuer abgesetzt werden. Die Nutzung der Musik kann bei der GEMA auch online in der Rubrik Musiknutzer beantragt werden unter www.gema.de.