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GEMA in der Weihnachtszeit
23.11.2016
Alle Jahre wieder kommt die Weihnachtszeit. Die Zeit, in der
die Geschäfte nicht nur weihnachtlich geschmückt sind, sondern im Hintergrund
oft auch Weihnachtslieder abgespielt werden. Jeder Betrieb, der Musik der
Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben.
Gleichgültig, ob diese Musik als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen läuft oder
zum aufpeppen einer Veranstaltung mit den Kunden dient: Jeder Unternehmer
sollte sich rechtzeitig an die GEMA wenden und eine entsprechende Lizenz
erwerben. Die Formulare können unter www.gema.de
in der Rubrik „Onlineservices und Lizenzen“ heruntergeladen werden. Nähere
Informationen finden Sie hier.