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Aktuelles

Kennzahl: 17.12696

GEMA in der Weihnachtszeit

23.11.2016

Alle Jahre wieder kommt die Weihnachtszeit. Die Zeit, in der die Geschäfte nicht nur weihnachtlich geschmückt sind, sondern im Hintergrund oft auch Weihnachtslieder abgespielt werden. Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Gleichgültig, ob diese Musik als Hintergrundmusik in Geschäftsräumen läuft oder zum aufpeppen einer Veranstaltung mit den Kunden dient: Jeder Unternehmer sollte sich rechtzeitig an die GEMA wenden und eine entsprechende Lizenz erwerben. Die Formulare können unter www.gema.de in der Rubrik „Onlineservices und Lizenzen“ heruntergeladen werden. Nähere Informationen finden Sie hier.