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Aktuelles

Kennzahl: 17.13793

GEMA in der Faschingszeit

02.02.2018

Nicht nur, aber gerade auch in der bevorstehenden Faschingszeit besteht bei Veranstaltern häufig Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt der IHK, das auf der Homepage zur Verfügung steht.