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Frist zur Abgabe der Prüfberichte 2016
06.12.2017
Die Frist zur Abgabe der Prüfberichte nach § 24 FinVermV für das Jahr 2016 endet am 31. Dezember 2017. Wurden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung ausgeübt, muss zum gleichen Termin eine Negativerklärung abgegeben werden. Alle Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater müssen eine entsprechende Erklärung der zuständigen Erlaubnisbehörde bis Fristende eingereicht haben.