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Frankreich verzichtet nun auch offiziell auf Entsendegebühr
11.01.2018
Die Bemühungen der drei Schwerpunktkammern Frankreich (EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH , IHK Saarland und IHK Südlicher Oberrhein), die angekündigte Entsendegebühr von 40 Euro pro Einsatz und Mitarbeiter zu verhindern, waren somit erfolgreich.
Die offizielle Verlautbarung zur Aussetzung der Entsendegebühr findet man auf der Webseite des französischen Arbeitsministeriums.
Weitere Erleichterungen für die Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich sind angekündigt. Wir werden zeitnah informieren.
Die offizielle Verlautbarung zur Aussetzung der Entsendegebühr findet man auf der Webseite des französischen Arbeitsministeriums.
Weitere Erleichterungen für die Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich sind angekündigt. Wir werden zeitnah informieren.