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Aktuelles

Kennzahl: 17.12393

Frankreich - Neue Meldepflichten im Transportgewerbe ab 1. Juli 2016

28.06.2016

Für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter auf französischem Staatsgebiet einsetzen, gelten in Frankreich ab 1. Juli 2016 neue Vorschriften.
Mit der Umsetzung des „Macron“-Gesetz („Loi Macron“) gelten in Frankreich ab 1. Juli 2016 neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d.h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen – egal für welche Dauer. Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit. Eine bis zu 6 Monate gültige Entsendemitteilung für die betreffenden Mitarbeiter kann abgeben werden. Selbstständige sind von den Regelungen ausgenommen. Weitere Informationen können der Präsentation (in französisch und englisch) des französischen Ministère de l'Environnement, de l'Energie et de la Mer entnommen werden.

Konkret gelten für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem folgende Verpflichtungen:
  • Einhaltung des französischen Mindestlohns („SMIC“)
  • Erstellung einer Entsendebescheinigung („Attestation de détachement“)
  • Benennung eines Vertreters in Frankreich („Représentant“)
Informationen hierzu ausführlich unter hier.