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„Fracking“ – Genauer hinschauen

Thema der Woche

15.08.2014

Deutschland benötigt fast 1.000 Milliarden Kilowattstunden Erdgas pro Jahr. Wir können unseren Bedarf an Erdgas zurzeit nur zu zehn Prozent aus heimischen Vorkommen decken. Und diese konventionellen Lagerstätten gehen außerdem zur Neige. Die Förderrate sank im letzten Jahr um vier Prozent; der Beitrag heimischen Erdgases zum Energieverbrauch hat sich binnen zehn Jahren halbiert.  Doch im Untergrund schlummert in Gesteinsporen, den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, auch hierzulande ein bisher nicht gehobener Erdgas-Schatz.

„Fracking“ erhitzt die Gemüter


Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) schätzt das Erdgaspotenzial in diesen Lagerstätten auf 1.300 Milliarden Kubikmeter. Würde dieses Potenzial vollständig genutzt, könnten wir unseren Eigenversorgungsanteil für weitere 130 Jahre aufrechterhalten. Die Gewinnung scheint jedoch nahezu unmöglich zu sein. Das liegt nicht an technischen Hemmnissen. Vielmehr erhitzt die „Fracking-Technologie“, die zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten benötigt wird, landauf, landab die Gemüter. Gern wird in der Diskussion ausgeblendet, dass Fracking in Deutschland bei konventionellen Lagerstätten hundertfach angewendet worden ist, ohne dass Probleme oder gar eine Gefährdung von Mensch und Umwelt entstanden wären.

UBA fordert Fracking-Verbot

Der frühere Bundesumweltminister Peter Altmaier, heute Chef des Bundeskanzleramtes, hatte im Sommer 2013 vergeblich versucht, mit einem „Fracking-Gesetz“ ein Verfahren für die sorgfältige Abwägung von Chancen und Risiken einzuführen. Ein Jahr später startet die Bundesregierung nun erneut den Versuch, gesetzliche Anforderungen an das Fracking zu formulieren. In diesen Prozess stößt jetzt ein Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) zu den Umweltauswirkungen von Fracking, das Ende Juli vorgestellt wurde. Die Präsidentin des UBA fordert, Fracking in Deutschland bis zur Abklärung „wesentlicher Risiken dieser Technologie“ nicht zuzulassen und sowohl in bestimmten Gesteinsschichten als auch in bestimmten Gebieten gesetzlich auszuschließen. Dem widerspricht der Präsident der BGR: „Die Ängste sind größtenteils unbegründet.“

Technologie sorgsam und gewissenhaft anwenden

Pauschale Aussagen zum Risikopotenzial der Fracking-Technologie – wie übrigens zu jeder anderen Technologie auch – sind nicht sachgerecht, deshalb gehen auch pauschale Verbote an der Sache vorbei. Kann das Risiko einer Verunreinigung von Grundwasser durch ein unkontrolliertes Ausbreiten des Frackwassers in tiefen Gesteinsschichten ausgeschlossen werden? Die BGR sagt: Ja, in vielen Regionen vor allem im Norden Deutschlands können wir das ausschließen. Kann eine Gefährdung von Trinkwasser durch die Bohrung selbst ausgeschlossen werden? Ja, wenn an der Oberfläche und bei der Bohrung gewissenhaft gearbeitet wird, so die BGR.

Sicherung von Arbeitsplätzen, Exportmöglichkeiten und technologischer Entwicklung

Bei der wichtigen Frage, wie das Fracking-Gesetz aussehen wird, geht es nicht nur darum, dass die Erdöl- und Erdgasbranche in Deutschland etwa 10.000 Arbeitsplätze sichert. Es geht auch nicht allein um die Sicherung von Exportmöglichkeiten für deutsche Bergbautechnologie oder den Beitrag heimischen Erdgases zur Versorgungssicherheit. Es geht vor allem um eine grundsätzliche Technologieoffenheit im Interesse der wirtschaftlichen Weiterentwicklung unseres Landes. Gleichzeitig darf kein Zweifel daran gelassen werden, dass wichtige Belange, wie die Reinheit des Trinkwassers, Beachtung finden müssen. Eine pauschale Ablehnung von Fracking erscheint aber fehl am Platz. Es bedarf vielmehr eines genauen Hinschauens mit viel Sachlichkeit.

Ansprechpartner:    
Dr. Katharina Mohr, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2210
Till Bullmann, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2206