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Flüchtlinge rasch integrieren – Brücken in den Arbeitsmarkt bauen!

IHK-Vollversammlung verabschiedet Resolution zur Integration von Flüchtlingen in den saarländischen Arbeitsmarkt

05.07.2016

In einer am 4. Juli 2016 verabschiedeten Resolution appelliert die Vollversammlung der IHK Saarland an die Bundesregierung, die Vorrangprüfung für die Einstellung von Flüchtlingen, die bisher nur für drei Jahre ausgesetzt wurde, komplett zu streichen. Bei der Leiharbeit soll die bislang bestehende 15-monatige Wartezeit für Asylbewerber und Geduldete generell auf drei Monate verkürzt werden. Die IHK sieht in der Vermittlung hinreichender Deutschkenntnisse den Schlüssel zur Integration, tritt bei der Finanzierung für eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen ein und kündigt eine Ausweitung ihrer Aktivitäten für Flüchtlinge an.

Die Resolution im Wortlaut:
Seit Jahrzehnten arbeiten in der Saarwirtschaft Menschen unterschiedlichster Nationen und Kulturen eng, produktiv und friedlich zusammen. Sie tragen damit maßgeblich zur Wirtschaftskraft des Saarlandes bei. Die positiven Erfahrungen sollten uns Ansporn und Ermutigung für eine rasche Integration der bei uns angekommenen Flüchtlinge sein.

Die Integration der 13.000 Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr zu uns ins Saarland gekommen sind, stellt unser Land vor eine immense politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderung. Sie eröffnet aber auch Chancen für den saarländischen Arbeitsmarkt. Die Zahl der Erwerbspersonen sinkt hier im Land bis 2030 um gut ein Fünftel und damit fast doppelt so stark wie im Durchschnitt. Die IHK hält es deshalb für dringend geboten, mit geeigneten Maßnahmen der Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt den Weg zu ebnen.

Der Schlüssel zu einer gelungenen Integration sind hinreichende Deutschkenntnisse. Für eine erfolgreiche Ausbildung oder Tätigkeit als Fachkraft ist in den meisten Fällen mindestens das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich. Wir begrüßen es deshalb, dass die Landesregierung für Sprachkurse, die zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Platz in den vom BAMF-finanzierten Integrationskursen dienen, die finanziellen Mittel auf 1,5 Millionen Euro aufstockt. Die IHK unterstützt diesen Kurs mit eigenen Maßnahmen. Sie finanziert Sprachkurse und die Ausbildung von Sprachmittlern.

Bei den gesetzlichen Voraussetzungen zur Beschäftigung von Flüchtlingen hat es bereits Erleichterungen gegeben – insbesondere bei der Ausbildung. Positiv ist, dass geduldete junge Flüchtlinge mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes künftig nicht mehr nur für die Dauer der Ausbildung ein Aufenthaltsrecht haben, sondern auch in den beiden sich anschließenden Beschäftigungsjahren ("3+2-Regelung"). Es bestehen aber immer noch Hindernisse. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die Vorrangprüfung für die Einstellung von Flüchtlingen, die bisher nur für drei Jahre ausgesetzt wurde, komplett zu streichen. Bei der Leiharbeit sollte die bislang bestehende 15-monatige Wartezeit für Asylbewerber und Geduldete generell auf drei Monate verkürzt werden.

Zur Finanzierung der Integrationskosten ist eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen geboten. Wir begrüßen daher, dass der Bund unter anderem die Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge für drei Jahre übernimmt. Das entlastet die Städte und Gemeinden allein in diesem Jahr um 400 Millionen Euro. Nun sollte auch zügig eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass der Bund darüber hinaus die Kosten für die Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge übernimmt und den Ländern eine ausreichende Integrationspauschale zahlt.

IHK-Engagement wird weiter verstärkt

Als IHK engagieren wir uns dafür, Brücken in den Arbeitsmarkt zu bauen, damit aus den Migranten und Flüchtlingen die Fachkräfte von morgen und übermorgen werden.

  • Wir unterstützen die Unternehmen, passgenau Migranten und Flüchtlinge für ihren Bedarf zu finden. Dabei arbeiten wir eng mit der Arbeitsagentur, den Jobcentern, den Ehrenamtsnetzwerken und den Experten des Welcome Center Saarland zusammen. Unser Engagement umfasst unter anderem Informationsveranstaltungen, Speed-Datings, Praktikums- und Ausbildungstouren zu den Betrieben.
  • Eine wichtige Voraussetzung für die passgenaue Beschäftigung sind Kenntnisse über die Qualifikationen und Potenziale der oft ohne Zeugnisse und Berufsnachweise zu uns gekommenen Flüchtlinge. Um ihre Kompetenzen und deren Vergleichbarkeit mit deutschen Abschlüssen festzustellen arbeiten wir eng mit den Experten des Welcome Center Saarland zusammen. Dies auch, um gegebenenfalls Zusatzqualifikationen anzubieten.
  • Da wir bei Menschen mit ausländischen Wurzeln einen ausgeprägten Unternehmergeist beobachten, werden wir in der Gründungsberatung künftig noch stärker als bisher ein Augenmerk auf Flüchtlinge und Migranten legen.
  • Unsere Seniorexperten, die in ihrer aktiven Berufstätigkeit Schlüsselstellen in Unternehmen oder anderen Einrichtungen innehatten, unterstützen die jungen Menschen beim Einstieg in Ausbildung und Beruf.
  • Wir engagieren uns im Verein „Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen“, der die zahlreichen Hilfsangebote der Verbände der Saarwirtschaft bündelt und durch integrationsfördernde Maßnahmen zur raschen und nachhaltigen Eingliederung von Flüchtlingen in den saarländischen Arbeitsmarkt beiträgt.

Dieses Engagement werden wir stetig ausbauen. Gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteuren wird die IHK Saarland sich weiterhin für erfolgreiche Integration, für eine starke Wirtschaft und für ein lebenswertes Saarland einsetzen.