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Kennzahl: 17.11796

Falsch gerechnet! Was tun?

11.11.2015

Gerade Gründer tun sich noch schwer darin, eine Rechnung richtig aufzustellen. Schnell schleichen sich Fehler ein. Was dann tun? Die ursprüngliche Rechnung muss storniert und entsprechende als Rechnungsstorno oder Rechnungskorrektur auch gekennzeichnet werden. Die neue, korrigierte Rechnung wird dann mit einer neuen Rechnungsnummer und dem Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung versehen. Dies sollte möglichst schnell geschehen, da das Finanzamt die Rechnungsberichtigung nicht rückwärts gewandt betrachtet. Vielmehr erhebt die Finanzverwaltung für die Kürzung der Vorsteuer regelmäßig Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr. Was alles in eine richtige Rechnung gehört, zeigt Ihnen unser Infoblatt R30 „Rechnung“.