Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Positionen

Kennzahl: 17.13726

Entwicklungsbremse Entsendegesetz

Im Blickpunkt
Von Dr. Heino Klingen

08.01.2018

Konjunkturell geht es dem Euroraum derzeit so gut wie seit zehn Jahren nicht mehr. Dank Draghis Nullzinspolitik sowie eingeleiteter Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Rentensystemen sinkt überall bei steigender Beschäftigung die Arbeitslosigkeit. Zudem sind die schweren Schuldenkrisen in Portugal, Irland und Spanien ausgestanden und selbst Griechenland scheint sich endlich freizuschwimmen. Beim Wirtschaftswachstum dürfte für die neunzehn Eurostaaten im gerade zu Ende gegangenen Jahr 2017 ein Plus von rund zweieinhalb Prozent zu Buche schlagen. Gut möglich, dass es mit diesem Tempo auch in den kommenden Jahren weiter aufwärts geht. In der EU-Kommission sprechen deshalb manche schon von einem bevorstehenden europäischen Jahrzehnt.

Doch wie steht es um die Aussichten der ehemaligen Krisenländer und der Nachzügler im Euroraum und in der Europäischen Union im Ganzen, zu den wohlhabenderen Wirtschaftsnationen aufzuschließen? Verleiht die Erholung ihnen neuen Schwung? Gelingt die Annäherung an die reicheren Länder früher als gedacht?

Voraussetzung dafür ist, dass sie weiterhin ihre Vorteile ausspielen können. Werden sie daran gehindert, ist das nicht nur für sie von Nachteil, sondern für ganz Europa. Und genau das droht jetzt durch die Novellierung der „Entsenderichtlinie“. Darin sind die Bedingungen geregelt, zu denen Unternehmen innerhalb der EU ihre Arbeitnehmer in andere Länder schicken können.

Worum geht’s? Unter dem Motto „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ soll dem Sozial- und Lohndumping in der EU der Kampf angesagt werden. Im Kern geht es dabei vor allem um die Bezahlung der entsandten Arbeitnehmer. Derzeit richtet sich deren Vergütung nach den im Zielland gültigen Mindestlohn, wobei für die Sozialabgaben die eigenen Standards gelten. Künftig sollen stattdessen die im Zielland üblichen beziehungsweise tariflichen Löhne und die dort geltenden Sozialversicherungsbeiträge veranschlagt werden.

Im Geiste des Protektionismus

Höhere Löhne und bessere Absicherung – das klingt zunächst einmal gut für die entsandten Arbeitnehmer. Doch bei näherer Betrachtung ist das ein vergiftetes Geschenk. Denn faktisch bedeutet es nichts anderes, als dass entsandte Arbeitnehmer ihren preislichen Wettbewerbsvorteil verlieren. Gut möglich, dass sie das ihren Arbeitsplatz kostet. Mit der Folge, dass die Arbeitnehmerentsendungen künftig deutlich zurückgehen und für weniger anspruchsvolle Qualifikationen wohl ganz zum Erliegen kommen dürften. Nutznießer des Ganzen wären die Arbeitnehmer im Zielland, die dadurch „lästige“ Konkurrenten loswerden. Kurzum: Die EU, die neben dem freien Kapitalverkehr nicht zuletzt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf ihre Fahnen geschrieben hat, wird ein gutes Stück protektionistischer.

Umso unverständlicher ist, dass die Entsenderichtlinie zuletzt noch verschärft wurde, und zwar vor allem auf Betreiben des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron. Das passt so gar nicht zum Grundtenor seiner Rede an der Sorbonne Ende September, wo er einen großen europapolitischen Wurf einforderte und dafür wegweisende Vorschläge gemacht hat. Wer sich auf diesen Widerspruch einen Reim machen will, muss die französische Innenpolitik mit ins Bild nehmen. Soll heißen: Ohne ein sozialpolitisches Entgegenkommen in Europa hätte Macron wohl kaum die Zustimmung der Arbeitnehmerschaft für seine wirtschaftspolitischen Reformen in der Arbeitsmarkt-, Renten- und Steuerpolitik bekommen.

Das alles ist mehr als vertrackt und verheißt für die weitere Entwicklung der EU nichts Gutes. Für die osteuropäischen Entsende-Arbeitnehmer nicht, die um vergleichsweise gut bezahlte Arbeitsplätze in den wohlhabenden Mitgliedsstaaten fürchten müssen – der Mindestlohn in Frankreich etwa beträgt 9,88 Euro, in Polen 2,65 Euro, in der Slowakei 2,50 Euro. Für die ärmeren Länder insgesamt nicht – ihnen drohen Kaufkraftverluste, mehr Arbeitslose, weniger Investitionen und schwächeres Wachstum. Und für die reicheren Länder auch nicht. Denn hier dürfte sich der in Teilen schon heute spürbare Fachkräftemangel noch verschärfen. Alles in allem heißt das: Weniger Dynamik, geringeres Gewicht in der Welt und Beibehaltung der Spaltung in Europa. Und das alles bei einem immensen bürokratischen Aufwand, der die Unternehmen schier zur Weißglut treibt, wenn sie ihre Arbeitnehmer ins Ausland schicken wollen. Grenznahe Unternehmen, die wie bei uns im Saarland fast täglich Teile ihrer Belegschaft zu Kurzeinsätzen über die Grenze entsenden, wissen ein Lied davon zu singen.

Deshalb gilt: Wenn Europa weiter gesunden, die ärmeren Länder ihre Aufholchancen wahren und die reicheren Nationen kräftige Wachstumslokomotiven bleiben sollen, dann muss die Entsenderichtlinie im Europaparlament nachgebessert werden. Andernfalls gerät Europa früher oder später in eine „lose-lose-lose“-Situation. Und einmal mehr bestätigte sich damit, was der frühere Saarbrücker Hochschullehrer Wolfgang Stützel mal so treffend auf den Punkt brachte: „Gute soziale Absicht, böse soziale Folgen“.