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Entsendung nach Frankreich: ab Oktober nur noch mit Online-Anmeldung möglich
05.08.2016
Entsendemeldungen im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in Frankreich („déclarations de détachement“) können ab dem 1.10. 2016 nur noch online übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2017 gilt dies dann auch für Transportunternehmen. Laut IHK Saarland wurde ein nationales elektronisches Portal eingerichtet, über das Entsendemeldungen und speziell für das Transportgewerbe eingeführte Entsendebescheinigungen („attestations de détachement“) abgegeben werden müssen. Das neue Portal „SIPSI“ ist erreichbar unter: www.sipsi.travail.gouv.fr.
Bis Ende September können Entsendemeldungen noch in Papierform per Einschreiben, per Mail oder per Fax an die zuständigen Inspections du Travail übermittelt werden.
Bis Ende September können Entsendemeldungen noch in Papierform per Einschreiben, per Mail oder per Fax an die zuständigen Inspections du Travail übermittelt werden.