Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.13771

Elektronische Kassen - das ändert sich 2018

24.01.2018

Firmen dürfen nur noch solche elektronischen Registrierkassen einsetzen, mit denen sie jeden einzelnen Umsatz aufzeichnen und mindestens zehn Jahre lang unveränderbar abspeichern können. Es gibt keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Wer eine offene Kasse führt, muss einen Tageskassenbericht erstellen.

 

Von 2018 an wird die Möglichkeit der Kassen-Nachschau eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Betriebsprüfer. Hierdurch sollen etwaige Unregelmäßigkeiten und Steuerbetrug schneller entdeckt werden. Betroffen sind neben computergestützten Kassensystemen auch Registrierkassen und offene Ladenkassen.

 

In diesem Zusammenhang ein Blick über das Jahr 2018 hinaus: Unternehmen müssen grundsätzlich ab 2020 elektronische Registrierkassen mit einer zertifizierten Hard- und Software ausrüsten. Hinzu tritt dann auch eine grundsätzlich verpflichtende Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen.