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Kennzahl: 17.10645

EU-GmbH: Kritik der IHK-Organisation

20.08.2014

Die geplante EU-GmbH mit einem einzigen Gesellschafter soll von einer natürlichen oder einer juristischen Person gegründet werden können. Es existiert keine Kapitalansparpflicht und das Mindestkapital beträgt nur 1 €. Satzungs- und Verwaltungssitz sind nicht aneinander gebunden. Die Eintragung in dem ausgewählten Handelsregister soll online erfolgen und nach maximal drei Werktagen abgeschlossen sein. Der Gründer muss nicht extra in das Land der Eintragung reisen und seine Identitätsüberprüfung wäre für den Mitgliedsstaat fakultativ.

Die IHK-Organisation kritisiert an diesem Plan vor allem das Schnellgründungsverfahren. Der öffentliche Glaube des Handelsregisters wäre bei dem vorgesehenen Gründungsgeschehen in Gefahr. Und: Nur das Gründungs- und Haftungsgeschehen wäre europaweit harmonisiert, die EU-GmbH würde jedoch ansonsten nationalem Recht unterliegen. Damit gäbe es faktisch nicht nur eine, sondern 28 (derzeit noch) neue Gesellschaftsformen in der EU. Fazit der IHK-Organisation: Der Entwurf zur EU-GmbH „Societas Unius Personae“ muss nachgebessert werden.