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EA-Saar und die Verordnung über Heizkostenabrechnung
22.11.2017
Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasserverbrauch im Miet- und im Wohnungseigentümerverhältnis. Der anteilige Verbrauch in Gebäuden ist nach dieser Rechtsgrundlage mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Es dürfen dabei nur solche Ausstattungen verwendet werden, die von Sachverständigen überprüft und bestätigt wurden, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Solche sachverständige Stellen werden im Saarland durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz benannt. Dieses Verfahren kann über den EA-Saar eingeleitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 des Gesetzes Nr. 1778 über Zuständigkeiten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de