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Aktuelles

Kennzahl: 17.13467

EA-Saar und Schwangerschaftskonfliktberatung

30.08.2017

Die Schwangerschaftskonfliktberatung darf nur durch gesetzlich zugelassene Beratungsstellen durchgeführt werden. Zuständig für die Anerkennung der Beratungsstellen ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Einleitung der Anerkennung kann über den EA erfolgen. Dies ist geregelt im Gesetz Nr. 1597 zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de