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EA-Saar und Schwangerschaftskonfliktberatung
30.08.2017
Die
Schwangerschaftskonfliktberatung darf nur durch gesetzlich zugelassene Beratungsstellen
durchgeführt werden. Zuständig für die Anerkennung der Beratungsstellen ist das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Einleitung der Anerkennung
kann über den EA erfolgen. Dies ist geregelt im Gesetz Nr. 1597 zur Ausführung
des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de