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Aktuelles

Kennzahl: 17.13744

EA-Saar und Durchführung von Erhebungen in Schulen

09.01.2018

In Schulen dürfen Erhebungen wie Befragungen, Testreihen und ähnliches, die dem Zweck wissenschaftlicher Forschung dienen, nur mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur erhoben werden. Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens zwei Monate vor Beginn der beabsichtigten Erhebungen schriftlich zu stellen. Dem Antrag müssen eine Fülle von Unterlagen beigefügt werden, Diese Antragsunterlagen können über den Einheitlichen Ansprechpartner eingereicht werden. Dieser leitet die Antragsun-terlagen an das zuständige Ministerium weiter, das dann über die Erteilung der Geneh-migung entscheidet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 der SchulErhVsl, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. Dezember 2015.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.