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EA-Saar und Bestattungen
11.10.2017
Feuerbestattungsanlagen sind öffentlich zugängliche Einrichtungen und dürfen nur mit Genehmigung des Justizministeriums betrieben werden. Damit eine Anlage zugelassen wird, müssen ganz bestimmte Voraussetzungen, die § 11 des Bestattungsgesetzes vor-gibt, erfüllt sein. Das entsprechende Zulassungsverfahren kann über den EA-Saar erfol-gen. Dies regelt § 52a des Bestattungsgesetzes.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unter-nehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unter-nehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de