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Aktuelles

Kennzahl: 17.13562

EA-Saar und Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich

08.11.2017

Die EG-Richtlinien-Verordnung-Lehrkräfte gibt verpflichtende Kriterien vor, die beachtet werden müssen, wenn Lehrkräfteausbildungen vergleichbar sind. Es ist ein entspre-chender Antrag mit dem Nachweis der Befähigung für den Lehrerberuf, gegebenenfalls der Nachweis der Anerkennung der Befähigung für den Lehrerberuf in einem Qualifikati-onsstaat, Nachweis der Studien- und Ausbildungsinhalte und Weiteres vorzulegen. Dieser Antrag ist an das Ministerium für Bildung und Kultur zu richten. Das Verfahren kann auch über den EA-Saar in die Wege geleitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 EGLV SL 2016.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.